Marktprämien-Verordnung: an der Aufgabe vorbeigerechnet

Bereits Anfang des Jahres hatten wir die Marktprämien-Verordnung für das Jahr 2026 scharf kritisiert: Zum einen wurde die Verordnung ohne jeglichen Dialog mit uns oder anderen Erneuerbaren-Verbänden und ohne vorhergehende Veröffentlichung des zugrunde liegenden Gutachtens in Begutachtung geschickt. Neben der kurzen Begutachtungsfrist über die Feiertage wurde das – damals ganz neu in Kraft getretene – ElWG ignoriert: Die Verordnung war also bereits veraltet, bevor sie überhaupt beschlossen wurde.

Jetzt zeigt sich: Die Verordnung ist auch inhaltlich mangelhaft. Fehler bei der Berechnung führen trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten zu niedrigeren Fördersätzen! Das bestätigt auch eine externe Studie des Beratungsunternehmens FINGREEN. Dort heißt es: „Die Nachrechnung der LCOE für Wasserkraft-Neubau bis 0,5 GWh auf Basis der im 3. EAG- Gutachten dokumentierten Parameter führt in unserem Modell zu einem deutlich höheren Wert (rund 189 €/MWh) als der im Gutachten ausgewiesene LCOE/azW von 168,8 €/MWh. Die Abweichung ist dabei primär durch eine methodische Setzung im Umgang mit der Energiemenge getrieben.“

Außerdem wird festgehalten: „Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Leitprinzips, dass azW/Höchstwerte kostenorientiert festzulegen sind (Betrieb einer kosteneffizienten Anlage, Stand der Technik, angemessene Verzinsung), sollten unseres Erachtens die Energiemengen konsistent zur vergütungswirksamen Einspeisemenge abgebildet werden, um eine systematische Abwärtsverzerrung der LCOE/azW in Eigenverbrauchs-Segmenten zu vermeiden.“

Die niedrigeren Werte führen vor allem zu einer Unsicherheit bei der Planung und dem Bau weitere bzw. auch der Revitalisierung und Modernisierung bestehender Anlagen.

Darüber berichtete auch der Standard. Zum Artikel

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