Internationales Recht

Stellungnahmen

Stellungnahme zum Ersten Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz

Bei der Umsetzung der RED III in Tirol soll das eigentlich allen Erneuerbaren zustehende Überragende Öffentliche Interesse stark eingeschränkt werden (ua. auf Anlagen über 5 MW Leistung) und auch ansonsten bleiben die Erleichterungen weit hinter anderen Bundesländern zurück. Der Verein Kleinwasserkraft Österreich fordert deutliche Verbesserungen

Grundsätzlich begrüßt Kleinwasserkraft Österreich die beiden Entwürfe ausdrücklich und erwartet sich eine rasche Inkraftsetzung! Dennoch gibt es aus unserer Sicht Anpassungsbedarf in einigen Punkten der Verordnung, bei denen wir um die Berücksichtigung unserer Vorschläge bitten, um tatsächlich die Zielerreichung zu ermöglichen.

Kleinwasserkraft Österreich begrüßt die Intention der Verordnung, den Zugang zum öffentlichen Netz durch normierte Abläufe und Fristen planbarer zu gestalten ausdrücklich! Einige wenige Punkte bieten aber noch Verbesserungspotenzial um die Zielsetzung zu unterstützen.

Der Verein Kleinwasserkraft bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des Integrierten nationalen Energie und Klimaplans für Österreich. Aufgrund einiger Konflikte mit den Ausbauzielen der Republik, sieht Kleinwasserkraft Österreich Unstimmigkeiten bei der Standortbewertungen und der – unseres Erachtens – zu geringen Ambitionen betreffend des tatsächlichen Netzausbaus.

Kleinwasserkraft Österreich begrüßt grundsätzlich die Adaptionen der Förderungsrichtlinien, insbesondere ausdrücklich, dass nunmehr Kostenerhöhungen bis zu einem gewissen Ausmaß wieder förderungsfähig sind! Dennoch sehen wir in einigen Punkten Verbesserungsmöglichkeiten bzw. -notwendigkeiten.

Kleinwasserkraft Österreich ist bewusst, dass dieser Gesetzesentwurf auf Basis von EU-Beschlüssen notwendig ist, hätte sich aber eine mehr auf den Ausbau der Erneuerbaren fokussierte Positionierung Österreichs auf EU-Ebene diesbezüglich erhofft.

Kleinwasserkraft Österreich begrüßt die „EAG Investitionszuschüsseverordnung Strom“ und die darin beschriebene Zielsetzung. Dennoch gibt es aus unserer Sicht Anpassungs- und Präzisierungsbedarf in wesentlichen Punkten der Verordnung, um tatsächlich die Zielerreichung zu ermöglichen.

Grundsätzlich erscheint dieser Entwurf als Planungsgrundlage ausgewogener als noch die Pläne im 1. & 2. NGP. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Wasserkraft (und insbesondere die Kleinwasserkraft) in einer modernen, integralen und nachhaltigen Wasserwirtschaft ihren Platz einnehmen kann und für einige Problemstellungen auch ein Teil der Lösung sein kann.

Kleinwasserkraft Österreich begrüßt die Zielsetzung des BMK mit dem EAG-Paket stabile Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu schaffen und damit dem Ziel 100 % erneuerbarer Strom bis 2030 näherzukommen. Dennoch gibt es einige wichtige Details und notwendige Änderungen, die für einen Erfolg dieses Gesetzespaketes aus unserer Sicht notwendig und unabdingbar erscheinen.

Kleinwasserkraft Österreich begrüßt, dass einige unserer Forderungen der letzten Jahre, wie die Aufnahme von neuen FAH-Typen in den Entwurf, berücksichtigt wurden. Gleichzeitig wurden einige zentrale Erkenntnisse der vergangenen Jahre, die zu einer wesentlichen Flexibilisierung und damit einhergehender Kosteneinsparung führen würden, nicht in den Entwurf aufgenommen.