Gut unterstützt

Förderungen
für Kraftwerke

Förderungsmöglichkeiten bestehen für KraftwerksbetreiberInnen unter anderem nach dem Umweltförderungsgesetz, Ökostromgesetz und Erneuerbaren-Ausbau- Gesetz.

Ökostromgesetz

Ziel der Ökostromförderung auf Grundlage des Ökostromgesetzes ist es, den Anteil der Erzeugung der elektrischen Energien in Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zu erhöhen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über Ökostromabwicklungsstelle. Diese ist verpflichtet, den Ökostrom aus bestimmten Ökostromanlagen über einen gesetzlich definierten Zeitraum abzunehmen.

Umweltförderungs
gesetz

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit, Maßnahmen zur Renaturierung der Fließgewässerstrecken (die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können) sowie Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitung, Schwall und Rückstau. 

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz können Wasserkraftanlagen mittels Investitionszuschusses oder durch Marktprämien gefördert werden. 

Neben den Förderungen auf Bundesebene gibt es in manchen Bundesländern noch weitere Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen zu den Bundes- und Landesförderungen finden Sie bei uns im Mitgliederbereich.  

Bundesländer (Förderungen)

Einreichstellen der UFG-Gewässerökologie stehen hier: 

Kompetente Beratung zu Förderungen

Weitere Informationen finden Sie in unserem Mitgliederbereich

Du hast noch Fragen zu den Förderungen? Wir beraten dich gerne zu den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten. Das und vieles mehr bietet unsere Mitgliedschaft.