Gefördert werden im Modul 1 Machbarkeitsstudien zur Vorplanung von Revitalisierungen Wasserkraftanlagen bis 2 MW, der energetischen Nutzung ungenutzter Querbauwerke sowie von bestehenden oder geplanten Trinkwasseranlagen.
Darüber hinaus umfasst die Förderung im Modul 2 die Erstellung von Entwurfs- und Bewilligungsplanungen für Revitalisierungsprojekte bestehender Kleinwasserkraftanlagen bis 2 MW.
Für diese Förderung stehen aktuell keine Mittel mehr zur Verfügung, sie wurde daher per 05.12.2025 beendet.