Gesetze & Verordnungen / Förderungen / Leitfäden & Sonstiges

Bundesrecht

Verschiedene Bundesgesetze, -verodnungen und Leitfäden regeln die Rechte und Pflichten von Wasserkraftbetreibern. In der Rubrik „Gesetze und Verodnungen“ finden Sie die relevanten Gesetzestexte. Unter „Förderungsmöglichkeiten“ erfahren Sie mehr über die Förderrichtlichinen, Ansprechpartner und die Föderabwicklung. In „Leitfäden und Sonstiges“ finden Sie eine Sammlung an nicht rechtsverbindlichen Dokumenten die den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen betreffen können.

Bundesrecht

Gesetze &
Verordnungen

Erneuerbaren-Ausbau Gesetz - EAG

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ein umfassendes Gesetzespaket, das die Rahmenbedingungen für den Umbau des österreichischen Stromsystems hin zu -über das Jahr betrachtet- 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen schafft. Dieses Ziel soll bis 2030 erreicht werden.

Das Ökostromgesetz 2012 wurde im BGBl. I 75/2011 kundgemacht und regelt seitdem die Bedingungen rund um die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen, insbesondere auch aus Kleinwasserkraft. Seit 2012 wurde das Gesetz mehrmals novelliert

Auf Grund §19 und §20 des Ökostromgesetzes 2012, BGBl. Nr.75/2011 wurde am 22. Dezember 2017 die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018 ausgegeben. 

Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft geregelt wird. Es soll im laufenden Jahr noch durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz abgelöst werden.

Im Wasserrechtsgesetz 1959 werden insbesondere folgende drei Themenkreise behandelt: 

  • Benutzung der Gewässer 
  • Schutz und die Reinhaltung der Gewässer 
  • Schutz vor den Gefahren des Wassers

Bundesgesetz über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft.

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, zum Schutz der Umwelt im Ausland und über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz.

Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit. Das Gesetz regelt für welche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist und deren Verfahren.

Bundesrecht

Leitfäden &
Sonstiges

Grüner Strom

Mit 1. Jänner 2018 wurde die neue Richtlinie UZ 46 zur Kennzeichnung von Grünen Strom durch das Umweltzeichen herausgegeben.

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Leitfaden Fischaufstiegshilfen 2021

Nach langer, beharrlicher Kritik seitens Kleinwasserkraft Österreich, zahlreicher fachlicher Dikussionen und neuen wissenschafltichen Erkenntnissen zur Funktionsweise von Fischaufsteigshilfen wurde der Leitfaden Fischaufstiegshilfen im Jahr 2021 in einer übererbeiteten Version veröffentlicht. Dabie wurden neue Erkenntnisse eingearbeitet und die im Leitfaden enthaltenen verschiedenen Typen von Fischaufstiegshilfen wurden um Neu- bzw. Weiterentwicklugnen erweitert. Für alle neu in den Leitfaden aufgenommenen Typen von Fischaufstiegshilfen sind die Ergebnisse der bisher untersuchten Standorte in einem gesonderten Begleitbericht überblicksweise dargestellt. Dieser Begleitbericht soll den Sachverständigen als Hilfestellung für die Bewertung der Eignung eines Fischaufstiegshilfentyps im Einzelfall dienen.

Der Leitfaden 2021 steht auf der Seite des BMLRT zum Dowload zur Verfügung: Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen 2021 (bmlrt.gv.at)

Einen Kommentar von Kleinwasserkraft Österreich zum Entwurf aus dem Jahr 2020 finden Sie im Artikel „Leitfaden Fischaufstiegshilfen 2020 – Was ist neu? Was fehlt?“ lesen.

Außerdem gibt es eine kurzgutachterliche Stellungnahme vom Rechtsanwalt Dr. Berthold Lindner, der sich den rechtlichen Rahmen der Verpflichtung zur Errichtung von Fischaufstiegshilfen genauer angesehen hat.

Leitfaden Fischaufstiegshilfen 2011

Der  „Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen (FAH)“ des Lebensministeriums soll eine Unterstützung bei der Planung von Fischaufstiegshilfen darstellen. Er enthält wesentliche Planungs- bzw. Dimensionierungskriterien ohne detaillierte technische Anleitungen zum Bau von FAHs zu ersetzen.

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Wasserkatalog - Kriterienkatalog

Wasser schützen – Wasser nützen: Kriterien zur Beurteilung einer nachhaltigen Wasserkraftnutzung – Erlass
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 – NGP 2009 sieht im Kapitel 6.10.3 die Erarbeitung eines Kriterienkataloges für die Beurteilung von Wasserkraftprojekten bzw. von Gewässerabschnitten hinsichtlich ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung insbesondere von energiewirtschaftlichen, ökologischen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten vor.


Basierend auf den Ausführungen im NGP 2009 wurden für den vorliegenden Kriterienkatalog 3 Prüffelder festgelegt und für diese Kriterien zugehörige Indikatoren entwickelt. Der vorliegende Leitfaden enthält – unvorgreiflich der unabhängigen Rechtssprechung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Informationen sowie Lösungsvorschläge für die Verfahrensabwicklung zu in der Praxis aufgetretenen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot.

Erlass Kriterienkatalog

Klima- und Energiestrategie Österreich

Im Mai 2018 wurde von der Österreichischen Bundesregierung die Österreichische Klima- und Energiestrategie #mission2030 veröffentlicht. Ziel laut Strategie ist die kosten- und ressourceneffiziente Erreichung einer nachhaltigen und leistbaren Dekarbonisierung im Einklang mit Wachstum und Beschäftigung, die Unterstützung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen sowie die Gestaltung der Entwicklung zur Nutzung erneuerbarer Energie.

Energiestrategie #mission2030

Ökostrombericht

Der Ökostrombericht liefert detaillierten statistische Auswertungen über Anzahl, Leistung und Art aller  anerkannten und betriebenen Ökostromanlagen und auch Prognosen zur Ökostromerzeugung, zu den erforderlichen Unterstützungsaufwendungen, Analysen zu den CO2-Reduktionseffekten und einen Katalog mit Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung.

Textvorschlag für die Überprüfung von Bescheidauflagen

Die Erfahrung zeigt, dass Bescheidauflagen oft nichts rechtskonform sind. Wir empfehlen daher, die Auflagen und die sogenannten „Ergebnisse der Verhandlung“ nicht einfach zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, sondern diese zumindest auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Geben Sie daher in Ihrer Stellungnahme zumindest an, dass Sie sich diese Überprüfung vorbehalten, beispielsweise mit folgendem Text:

Vorschlag für eine Stellungnahme im Zuge einer Verhandlung

Europarecht

Landesrecht