Der Ausbau der Wasserkraft wird aktuell von allen Seiten eingefordert – politisch, wirtschaftlich und auch im Rahmen der neuen #Industriestrategie. Umso größer sind die Erwartungen an das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), dessen Entwurf am 26. März vorgestellt wurde.
Der Ansatz des Gesetzes ist grundsätzlich zu begrüßen: Verfahren sollen beschleunigt, der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. In der konkreten Ausgestaltung bleibt der aktuelle Entwurf jedoch deutlich hinter diesen Zielen zurück.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Einschränkung des öffentlichen Interesses der Wasserkraft. Während deren Ausbau politisch immer wieder betont wird, wird genau dieses überragende öffentliche Interesse im Gesetz relativiert – ein Widerspruch, der Fragen aufwirft und für zusätzliche Unsicherheit sorgt.
Auch bei den Genehmigungsverfahren zeigt sich Verbesserungsbedarf. Effiziente „One-stop-shops“, die als zentrale Anlaufstellen Verfahren bündeln und beschleunigen können, sind für Wasserkraftprojekte nicht vorgesehen. Damit bleibt ein wesentliches Instrument zur Verfahrensbeschleunigung ungenutzt.
Ein weiterer Schwachpunkt liegt in der Zuständigkeitsverteilung: Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten soll bei den Bundesländern liegen. Dabei wäre es rechtlich möglich und aus Effizienzgründen sinnvoll, diese Aufgabe auf Bundesebene zu bündeln. Dass diese Möglichkeit nicht genutzt wird, erschwert eine einheitliche und zügige Umsetzung zusätzlich.
Gerade bei den Beschleunigungsgebieten gäbe es großes Potenzial: Querbauwerke, die ohnehin im Zuge ökologischer Vorgaben durchgängig gemacht werden müssen, würden sich besonders anbieten. Entsprechende Vorschläge von uns liegen bereits seit Monaten vor.
Entscheidend für eine tatsächliche Beschleunigung wären darüber hinaus klare prozessuale Vorgaben in wasserrechtlichen Verfahren. Einheitliche Standards könnten dazu beitragen, Verfahren nicht nur schneller, sondern auch planbarer und effizienter zu gestalten.
Das #EABG ist ein Schritt in die richtige Richtung – bleibt in seiner aktuellen Form jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Ohne wesentliche Nachbesserungen wird es kaum gelingen, den dringend benötigten Ausbau der Wasserkraft tatsächlich zu beschleunigen und die gesetzten energiepolitischen Ziele zu erreichen.


