Bislang war in Teilen des Meta- und Hyporhithrals die Äsche mit 50cm Länge die größenbestimmende Fischart. Im 1. Beiblatt zum Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen 2021 – Modifizierter Denilpass (Update 2025) wurde das jetzt geändert – nicht zuletzt aufgrund unserer Einwirkung: in den letzten Wochen und Monaten haben wir die größenbestimmenden Fischarten in Österreichs Gewässern genauer unter die Lupe genommen. Nicht nur bei der Äsche zeigt sich: die behördlich festgesetzten Grenzen sind oftmals zu hoch. Bei der Äsche erreichen beispielsweise nur knapp über 0,1% der Fische die vorgegebene Bemessungslänge.

Im Beiblatt zum Leitfaden heißt es dazu nun:
„Die Analyse aller im BAW-IGF vorhandenen Daten für die Fischart Äsche führte zur Empfehlung, die geforderte Nachweisgröße für den Stand-der-Technik der Fischart Äsche mit 40 cm festzulegen. Der erfolgreiche Aufstieg eines Individuums dieser Größe wird als qualitativer Beleg für einen ausreichend großen Passagekorridor für mehr als 95% der Gesamtpopulation im Metarhithral und annähernd 100% in Hyporhithral klein angesehen.“
Für einige wenige Individuen Fischwanderhilfen für viele zehntausend Euro umzubauen, entbehrt jeder wissenschaftlichen und auch wirtschaftlichen Grundlage. Wir als Branche nehmen den Fischschutz ernst und sind uns unserer Verantwortung bewusst, jedoch muss hier dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden.
Entsprechend ist die Entscheidung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zu begrüßen. Aber auch bei anderen größenbestimmenden Fischarten gibt es Nachholbedarf, denn die Bemessungsgrundlagen sind auch in anderen Fällen zu hoch gegriffen.


