Um das Ziel von 100 % Ökostrom bis 2030 zu erreichen, muss es einen Zubau von 27 TWh Ökostrom durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich geben. Dabei entfallen 5 TWh auf die Wasserkraft gesamt, wobei bei der Kleinwasserkraft noch ein Ausbaupotential von 3 TWh besteht. Das Potential durch die Modernisierung alter Kleinwasserkraftwerke ist dabei mit circa 1,5 TWh in etwa gleich groß wie das Potential des Neubaus. Der Vorteil der technischen Modernisierung liegt darin, dass der Standort falls nötig auch ökologisch saniert wird und die Durchgängigkeit für Fische dadurch wiederhergestellt wird.
Man kann eine Vielzahl elektrizitätswirtschaftlicher Leistungsbegriffe unterscheiden. Für Wasserkraftanlagen sind folgende Leistungsbegriffe die wichtigsten:
Als Nennleistung wird die vom Hersteller angegebene („genannte“) Leistung eines Gerätes oder einer Anlage (Turbinen, Generator, Wärmekraftmaschine) bezeichnet, die diese aufnehmen oder abgeben können. Die Nennleistung eines Maschinensatzes ist gleich der Nennleistung des leistungsschwächsten Teils des Maschinensatzes. Normalerweise wird der Begriff der Nennleistung bei Wasserkraftwerken nur für einzelne Maschinen und Maschinensätze verwendet.
Die Ausbauleistung eines Laufwasserkraftwerks ist die mit dem Ausbaudurchfluss bei der Kraftwerks-Ausbaufallhöhe erzielbare Leistung. Bei Speicher- und Pumpspeicherwerken wird eine Ausbauleistung nicht definiert.
Unter Engpassleistung versteht man in der Elektrizitätswirtschaft die maximale Dauerleistung, die ein Elektrizitätswerk unter Normalbedingungen abgeben kann. Sie wird durch den schwächsten Anlagenteil (Engpass) begrenzt. Die Brutto-Engpassleistung ist die insgesamt erbrachte Leistung, von der nach Abzug des für den Betrieb des Kraftwerks nötigen Eigenbedarfs die Netto-Engpassleistung zur Verfügung steht. Bei Laufwasserkraftwerken ist die Engpassleistung vielfach die Ausbauleistung. Bei Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken ist sie die höchste ausfahrbare Leistung bei maximaler Fallhöhe.
Die Installierte Leistung ist ein Begriff aus der Elektrizitätswirtschaft. Sie kennzeichnet die maximale elektrische Leistung der in einem Elektrizitätswerk installierten Generatoren bzw. die in einem Land oder einem Staat installierte Gesamtleistung aller Elektrizitätswerke. Sie wird in MW (Megawatt) oder GW (Gigawatt) angegeben.
Nur bei den in Grundlast laufenden Kraftwerken kann aus der installierten Leistung auf die energetische Jahresabgabe ins Netz (in GWh angegeben) geschlossen werden. Dabei müssen bei Wärmekraftwerken die anfallenden Eigenbedarfe in Höhe von 5 – 10 % und die Ausfälle durch Revisionen in Höhe von 10 – 15 % berücksichtigt werden. Bei den in Grundlast laufenden Laufwasserkraftwerken müssen die Verluste durch wetterbedingte Niedrigwasserstände, Revisionsarbeiten oder Eisgang eingerechnet werden.
Bei Wasserkraftwerken, die auf die Deckung von Spitzenlast ausgelegt sind, können aus der installierten Leistung keine Rückschlüsse auf die Dauerausbeute gezogen werden; manche davon können aufgrund des geringen Wasserzuflusses pro Tag nur einige Minuten betrieben werden. Andere könnten zwar technisch wesentlich mehr zur Grundlast beitragen, werden aber nur für die Spitzenlasten benötigt und zugeschaltet. Pumpspeicherkraftwerkeverbrauchen sogar elektrische Leistung, um für den Spitzenbedarf „aufgeladen“ zu werden.
Die Betriebsleistung (Momentanwert, Zeitangabe erforderlich) ist die tatsächlich gefahrene Leistung.
Die verfügbare Leistung (Momentanwert, Zeitangabe erforderlich) eines Laufwasserkraftwerks ist die aufgrund des technischen Zustands der Anlage und der wasserwirtschaftlichen Einflüsse erreichbare Leistung.
Die Bereitschaftsleistung (Momentanwert, Zeitangabe erforderlich) ist die Differenz aus der verfügbaren Leistung und der Betriebsleistung.
Primärenergie ist die vom Menschen nicht beeinflusste, ursprüngliche Art der Energie. Primärenergieträger sind beispielsweise Wasserkraft, Kohle, Erdöl, Erdgas, Kernbrennstoffe, die elektromagnetische Wellenstrahlung der Sonne, Erdwärme oder Wind.
Sekundärenergie nennt man die nach einer Energieumwandlung aus Primärenergie entstandenen Energieformen. Sekundärenergieträger sind Heizöl, Benzin, Koks (aus Steinkohle entstanden), Briketts (aus Braunkohle entstanden) und selbstverständlich Strom.
Ein Teil dieser Sekundärenergieträger wird nicht weiter in andere Energieformen umgewandelt. Er wird als Chemierohstoff für Kunststoffe, Farben, Arzneimittel und dergleichen eingesetzt.
Endenergie ist diejenige Energieform, die der Verbraucher erwirbt. Sie besteht zum größten Teil aus Sekundärenergieträgern, aber auch aus Primärenergieträgern wie Kohle und Erdgas.
Nutzenergie ist die Energieform, die der Verbraucher haben will. Als Beispiele seien Licht, Wärme und mechanische Energie zum Antrieb von Maschinen genannt.
Nach dem Energieerhaltungssatz kann Energie nicht verloren gehen, sondern nur von einer Form in eine andere umgewandelt werden. Dennoch spricht man technisch von Energieverlusten, da auf dem Weg von der Primär- zur Nutzenergie ein Teil der Energie „verloren“ geht. Einerseits kann der Energieinhalt nicht voll genutzt werden – eine Glühlampe wandelt nur einen Teil der elektrischen Energie in Licht, den weitaus größeren Teil in Wärmeenergie um -, andererseits muss Energie für die Umwandlung und den Transport aufgewendet werden. Der Prozentsatz, zu dem die zugeführte Energieform in die gewünschte Energieform umgewandelt wird, heißt Wirkungsgrad.