RED III und EU-Beschleunigungsverordnung erstmals in Österreich berücksichtigt

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hob einen negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach für ein Kleinwasserkraftwerk der Papierfabrik Obermühl Sonnberger GmbH auf.

Ursprünglich wurde die „Vielfalt, Eigenart, Schönheit der Landschaft“ rechtlich höher bewertet als die Stromgewinnung aus Wasserkraft. Diese Einschätzung wurde nun unter Berücksichtigung der RED III und der EU-Beschleunigungsverordnung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien revidiert. Die Behörde muss das Projekt nun neu bewerten.

Diese Entscheidung bedeutet aber keinen allgemeinen Freibrief für Kraftwerke, in der Begründung heißt es: „Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass jedem Kleinkraftwerk ein besonders wichtiges volkswirtschaftliches oder regionalwirtschaftliches Interesse zukommt.“.

Rechtsanwalt Berthold Lindner, der die Papierfabrik vertritt, meint, dass durch diese Gerichtsentscheidung sinnvolle Projekte erleichtert würden. Abgelehnte Kraftwerksprojekte könnten wieder einen Antrag unter Bezugnahme auf dieses Urteil stellen. Sie hätten gute Chancen, „gerade in Oberösterreich, wo viele Projekte wegen des Landschaftsbildes und dergleichen gescheitert sind“.

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