Moderne Technologie

Small Hydro
Mobility

Stromtankstellen bei Kleinwasserkraft

Kleinwasserkraft ist nicht nur eine ökonomische und umweltschonende Energiequelle, sondern hat auch positive Auswirkungen auf den Lebensraum von Mensch und Tier.

Grundlagen gesichert

  • In Österreich ist zumindest ein Drittel der Kleinwasserkraftwerke für den Betrieb einer E-Tankstelle geeignet
  • Aufgrund des noch geringen Anteils an E-Fahrzeugen ist die kluge Standortwahl einer E-Tankstelle (hohe Kundenfrequenz, Kundenbindung, Umwegrentabilität) essentiell.
  • Aktuelle Prognosen zeigen einen rasch steigenden Bedarf an Ladesäulen in den kommenden Jahren.
  • Ein wichtiges Kriterium für den wirtschaftlichen Betrieb ist die verfügbare Leistung durch das Kraftwerk. Eine minimale Engpassleistung von ca. 25 kW wird empfohlen.
  • Regulatorische Vorgaben müssen berücksichtigt werden.

Stromtankstellen bei Kleinwasserkraft? Passt!

Aufgrund ihrer technischen Voraussetzungen eignen sich Kleinwasserkraftwerke optimal zur Bereitstellung von 100% erneuerbaren Strom für eine emissionsfreie Elektromobilität. Durch die Errichtung von E-Tankstellen bei Kleinwasserkraftwerken können die bestehende Netzinfrastruktur genutzt, Netzverluste minimiert und damit eine effiziente Bereitstellung von 100% Ökostrom garantiert werden.

0 %

Ökostrom

Eine Frage der Wirtschaftlichkeit?

Wer einen eigenen Betrieb mit regelmäßigem Kundenverkehr besitzt, kann seine Stromtankstelle diesen Kunden zur Verfügung stellen und damit die Kundenbindung stärken bzw. zusätzliche Kunden anwerben.

gut geplant ist halb gewonnen

Ladestationen
im Überblick

Vor jeder Planung ist die Überlegung anzustellen, wer die Ladestation nutzen können soll. Sollen sie öffentlich für alle Nutzer oder nur für bestimmte Nutzer zugänglich sein? Öffentliche Ladesäulen sind meist aufgrund des benötigten Backends (Bezahl- bzw. Abrechnungssystem) teurer.

Die Ladeleistung eines Elektroautos hängt von drei Faktoren ab:

Faktor 01

Ladeleistung des Elektroautos

Faktor 02

Das Ladekabel

Faktor 03

Ladestation

Generell kann gesagt werden, dass für private Stationen (also bei Haushalten, am Firmengelände usw.) Ladeleistungen zwischen 3,7 und 22 kW vollkommen ausreichen. Die handelsüblichen Wallboxen decken genau diesen Leistungsbereich ab. Die Ladestationen mit Wechselstrom sind deutlich günstiger als die Schnellladestationen mit Gleichstrom. Diese kommen vor allem im öffentlichen Bereich zum Einsatz. Damit die hohen Leistungen möglich sind, braucht es einen Gleichrichter, der einen wesentlichen Kostenfaktor bei einer Ladestation darstellt. 

Je nach Ladeleistung gibt es andere Anforderungen an den Stecker. Hinzu kommt, dass sich die Stecker auch je nach Land und Hersteller unterscheiden. Eine Übersicht über die Stecker- und Ladetypen finden Sie hier. 

noch fragen?

FAQ zu
Smart Hydro Mobility

Kleinwasserkraftwerke haben strenge ökolgische Auflagen zu befolgen. Damit der Zustand von Gewässern nicht beeinträchtigt wird investiert die Branche viel Geld in Fischaufstiegshilfen, Sedimentforschung und technische Optimierungen der Kraftwerke.

Welche Abrechnungssysteme gibt es?

Im privaten Bereich brauchen die Ladestationen keine Abrechnungssysteme, was geringe Investitionskosten bedeutet. Im öffentlichen Bereich gibt es im Grund zwei Zahlungsoptionen: mit Karte oder digital. Abrechnet werden kann, nach Strommenge, Zeiteinheit oder Leistung. 

Wichtig ist auch die Backend-Software. Das Backend beschreibt die im Hintergrund laufende Software einer Ladestation mit Anbindung an das Internet. Erst mit der Integration dieses Systems öffnen sich eine Reihe von Möglichkeiten für die Nutzung und Verwaltung der Ladestation. In der Regel schließen Sie einen Software-as-a-Service-Vertrag mit dem Anbieter ab. Dieser Anbieter kümmert sich auch um Roaming-Verträge. 

Es gibt verschiedene Förderungen, um die Elektromobilität zu forcieren. Neben der Anschaffung von E-Autos werden auch Ladestationen gefördert. Zusätzlich zu diesen Einzelförderungen gibt es auch Förderungen für die kombinierte Anschaffung von Ladestationen und E-Autos. 

Informationen zu den aktuellen Förderangeboten für Private, Betriebe und Gemeinden finden sich auf der Website des Bundesverband Elektromobilität Österreich (kurz BEÖ). 

Zusätzlich zu den Förderungen bietet die Elektromobilität auch in seuterlicher Hinsicht Erleichterungen an. Nähere Informationen finden Sie dazu auf der WKO-Website. 

Als Grundsatz gilt, dass der Betrieb von Stromtankstellen keine Tätigkeit ist, die als Betrieb eines Elektrizitätsunternehmens im Sinne des §7 Abs 1 Z11 ElWOG zu qualifizieren ist. Solche Stromtankstellen unterliegen daher, sofern sie gewerbsmäßig betrieben werden, dem Anwendungsbereich der GewO 1994. Sie sind dabei als freies Gewerbe eingestuft. 

Wird eine Stromtankstelle an einem Kleinwasserkraftwerk errichtet, sind elektrizitätsrechtliche Vorschriften dennoch zu beachten. Zum Beispiel, wenn: 

  • Eine Direktleitung vom Kraftwerk zur Stromtankstelle errichtet werden soll. Eine solche ist jedenfalls zulässig, wenn diese zur Versorgung eines zugelassenen Kunden dient. 
  • Ein Volleinspeiser durch eine Stromtankstelle zu einem Überschusseinspeiser wird. 


Zusätzlich ist auch das „Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe“ zu beachten, welches einige Definitionen und Grundregeln für den Betrieb einer öffentlichen Stromtankstelle festlegt. Zum Beispiel:
 

  • Muss ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt einen nicht diskriminierenden Zugang gewährleisten? 
  • Muss das Tanken an der Stromtankstelle ohne Eingehen eines dauerhaften Vertragsverhältnisses möglich sein? 
  • Muss ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt in ein Ladestellenverzeichnis eingetragen werden?

Das BMVIT hat im März 2017 zwei Leitfäden (für Private und Betrieb) für Genehmigungsverfahren von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge veröffentlicht.  

Die Übersicht zeigt den Ablauf eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Es wird empfohlen, vor dem Projektstart Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen und so den Umfang der Genehmigungspflicht abzuklären.

Mit dem Betreiben einer Ladestation wird man zum Überschusseinspeiser. Dies kann in Bezug auf Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften interessant werden. Denn im Fall einer Volleinspeiseranlage liegen sämtliche relevanten Zählpunkte der Erzeugungsanlage bei der Energiegemeinschaft oder müssen vom Anlageneigentümer auf diese übertragen werden. Durch die Installation einer Wallbox am Kraftwerk kann dies verhindert werden.