Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit einem aktuellen Prüfungsbeschluss erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den neu ausgestalteten Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) geäußert.
Er weist unter anderem darauf hin, dass die Umstände, welche die ursprüngliche Einführung des EKB-S während der Energiekrise rechtfertigten, mittlerweile nicht mehr bestehen. Es handelt sich derzeit noch um einen Prüfungsbeschluss. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes steht noch aus. Die darin geäußerten Bedenken lassen jedoch erkennen, dass eine (zumindest teilweise) Aufhebung des Gesetzes durchaus möglich ist.
Für betroffene Betreiber*innen besteht daher akuter Handlungsbedarf. Wer den EKB-S entrichtet hat oder davon betroffen ist, sollte möglichst rasch prüfen lassen, ob die Einleitung eines entsprechenden Rechtsmittels sinnvoll und noch möglich ist. Nur in anhängigen Verfahren kann im Fall einer späteren Gesetzesaufhebung unter Umständen von der sogenannten „Ergreiferprämie“ profitiert werden. Wer kein entsprechendes Verfahren führt, könnte selbst bei einer späteren Aufhebung des Gesetzes leer ausgehen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Paula Resch: p.resch@kleinwasserkraft.at


