Mit der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung gem. § 135 Abs. 1 ElWG sollen die Grundsätze der Systemnutzungsentgelte der Stromnetzbetreiber ab 1. Jänner 2027 neu geregelt werden.
Wir begrüßen die grundsätzliche Intention der Senkung der Netzkosten durch netzdienliches Verhalten, sehen aber insbesondere in der Umgehung von Regelungen des ElWG im Bereich der Anschlusspauschalen, unklaren Regelungen und der weiterhin nicht geplanten Vergütung von erbrachten Netzdienstleistungen für Erzeuger deutlichen Verbesserungsbedarf!
Grundsätzlich regen wir an, die Systematik der Netzanschlussentgelte zu vereinfachen. Aus Sicht der Kleinwasserkraft sollte das Netzanschlussentgelt möglichst einfach, transparent und konsequent am Verursacherprinzip orientiert ausgestaltet werden. Darüber hinaus sollte die Verordnung möglichst technologieneutral ausgestaltet werden, damit zukünftige Entwicklungen wie hybride Anlagenkonzepte oder Speicherlösungen an bestehenden Wasserkraftstandorten nicht durch starre Regelungen erschwert werden.


