Im Zuge der Marktverzerrungen auf dem europäischen Strommarkt während der Energiekrise wurde im Jahr 2022 der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) eingeführt. Obwohl mit Juni 2023 die unionsrechtliche Grundlage des EKB-S außer Kraft trat, wurde die Abgabe in der aktuellen Legislaturperiode bis ins Jahr 2030 verlängert. Gleichzeitig wurden u.a. die Obergrenzen für Markterlöse abgesenkt und die Beitragssätze angehoben.
Der EKB-S ist das Ergebnis der vielschichtigen politischen Herausforderungen der vergangenen Jahre. Bereits das Spannungsfeld zwischen Energiekrise und Energiewende stellte den Gesetzgeber vor schwere Entscheidungen. Seit sich der EKB-S zur Budgetsanierungsmaßnahme fortentwickelte, wurde dieses Spannungsfeld noch weiter ausgedehnt.
Berechnungtool ermöglicht schnelle und einfache Einschätzung
Zusammen mit der Steuerberatung Kneidinger KG haben wir ein Tool erstellt, mir dem Kraftwerksbetreiber*innen eine Selbstberechnung und Erklärung des Energiekrisenbeitrag-Strom durchführen können. Dieses finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads -> Tools.


