Berechnungtool für den Energiekrisenbeitrag-Strom

Im Zuge der Marktverzerrungen auf dem europäischen Strommarkt während der Energiekrise wurde im Jahr 2022 der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) eingeführt. Obwohl mit Juni 2023 die unionsrechtliche Grundlage des EKB-S außer Kraft trat, wurde die Abgabe in der aktuellen Legislaturperiode bis ins Jahr 2030 verlängert.

Kleinwasserkraft Österreich hat bereits vor dem Inkrafttreten des EKB-S vor potenziellen negativen Folgen gewarnt: Ein Eingriff bei den Erlösen heimischer Erzeuger hat keine senkenden Auswirkungen auf den Endkundenpreis, sondern begünstigt den teuren Import von fossilem bzw. atomarem Strom aus dem Ausland. Neue Projekte werden dadurch gefährdet, was sich auch negativ auf die starke österreichische Zulieferer-Industrie, speziell auch im Wasserkraft-Sektor, auswirken kann. Trotz zahlreicher Bemühungen von Kleinwasserkraft Österreich und anderer Erneuerbaren-Stakeholder trat der EKB-S inkraft.

Der Beitrag ist wenig durchdacht und zudem in der individuellen Umsetzung komplex. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit der Steuerberatung Kneidinger KG ein Tool erstellt, mir dem Kraftwerksbetreiber*innen eine Selbstberechnung und Erklärung des Energiekrisenbeitrag-Strom durchführen können. Dieses finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads -> Tools.

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