RED III und EU-Beschleunigungsverordnung erstmals in Österreich berücksichtigt

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hob einen negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach für ein Kleinwasserkraftwerk der Papierfabrik Obermühl Sonnberger GmbH auf. Ursprünglich wurde die „Vielfalt, Eigenart, Schönheit der Landschaft“ rechtlich höher bewertet als die Stromgewinnung aus Wasserkraft. Diese Einschätzung wurde nun unter Berücksichtigung der RED III und der EU-Beschleunigungsverordnung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien revidiert. Die […]