In seiner Sitzung vom 15. Dezember hat das Parlament eine Novelle des EAG (inkl. ÖSG) beschlossen. Leider ist diese – entgegen der Ankündigung sämtlicher ParteienvertreterInnen auch im Rahmen unserer Jahrestagung – ohne jegliche Verbesserung für die Kleinwasserkraft! Keine der wichtigen Maßnahmen wie Valorisierung der Fördersätze, Erhöhung der Grenzen für Investitionszuschüsse und Erweiterung der Revitalisierungstatbestände, erfolgte. Enthalten ist aber eine Veränderung der Vergütung für Anlagen die zum sogenannten Marktpreis bei der OeMAG einspeisen. Die Vergütung wird künftig am Spotmarkt orientiert sein und kann den Marktpreis gem. §41 ÖSG deutlich unterschreiten. (Untergrenze 60% des Marktpreises). Ein völlig unverständlicher Zugang der österreichischen Politik zu Stabilität und Planbarkeit sowie zum Ausbau der Erneuerbaren.
RED III und EU-Beschleunigungsverordnung erstmals in Österreich berücksichtigt
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hob einen negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach für ein Kleinwasserkraftwerk der Papierfabrik Obermühl Sonnberger GmbH auf. Ursprünglich wurde die „Vielfalt, Eigenart, Schönheit