Bis zum 21. Mai 2025 hätten die Bundesländer gemäß der EU-Richtlinie RED III sogenannte Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare Energie erfassen müssen – passiert ist bislang: nichts. Dabei zeigt eine neue Analyse der Kleinwasserkraft Österreich, dass allein durch die gezielte Nutzung bestehender Querbauten jährlich 550 Mio. kWh Strom erzeugt werden könnten – genug, um über 150.000 Haushalte mit sauberer Energie zu versorgen.

Beschleunigungsgebiete: Die ungenutzte Chance

Seit Anfang 2024 verpflichtet die EU ihre Mitgliedsstaaten, sogenannte Beschleunigungsgebiete für den Ausbau erneuerbarer Energien auszuweisen. Für die Kleinwasserkraft wäre das eine historische Gelegenheit, unbürokratisch und umweltschonend auszubauen. Doch bis heute bleiben Österreichs Bundesländer hier säumig. Kleinwasserkraft Österreich hat deshalb selbst Vorschläge erarbeitet, um das brachliegende Potenzial sichtbar zu machen. Dabei hat sich die Analyse auf bereits bestehende Querbauten in ganz Österreich fokussiert, wodurch auf mehreren Ebenen profitiert werden kann. „Querbauten sind als ‚Low hanging fruits‘ eine einmalige Chance für eine schnelle und ökologische Kleinwasserkraft – wir brauchen nur die richtigen politischen Rahmenbedingungen. Jede Verzögerung kostet uns nicht nur Zeit im Kampf gegen die Klimakrise, sondern auch Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung“, betont Sophie Uitz, Landessprecherin Kleinwasserkraft Salzburg.

Regionaler Motor für Wirtschaft & Klimaschutz

Investitionen in der Wasserkraft schaffen durch Einsparungen bei Energieimporten und vermiedene Netzausbaukosten vielfache wirtschaftliche Effekte. Planung, Bau und Betrieb bleiben überwiegend bei nationalen, meist regionalen Unternehmen, was eine starke lokale Wertschöpfung und zahlreiche Arbeitsplätze in Handwerk, Ingenieurwesen und Industrie sichert. Gleichzeitig erhöht die dezentrale Stromproduktion die Versorgungssicherheit in den Gemeinden und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten, für die Österreich jährlich über 10 Milliarden Euro ausgibt.

Klare Forderung an die Politik

Die EU-Richtlinie RED III, die Sanierungsverordnungen der Bundesländer und die EU-Wasserrahmenrichtlinie bieten ein großes Potenzial für den Ausbau der Kleinwasserkraft, das derzeit jedoch kaum genutzt wird. Durch die Integration von Beschleunigungsgebieten in den Sanierungsverordnungen könnten Verfahren vereinfacht und Investitionen in bestehende oder neue Kraftwerke attraktiver gestaltet werden. Gleichzeitig fordert die Wasserrahmenrichtlinie die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern bis Ende 2027. Ausweisung bestehender Querbauten als Beschleunigungsgebiete würde private Betreiber motivieren, in ökologische Sanierungen und den Ausbau ihrer Anlagen zu investieren. Dies schafft einen doppelten Nutzen: ökologische Vorgaben werden erfüllt, und die öffentliche Hand spart erhebliche Mittel, da private Investitionen die Durchgängigkeit mitfinanzieren.

Zero Impact – Kleinwasserkraft ökologisch verträglich

Die Kleinwasserkraft ist heute bereits weitgehend ökologisch verträglich und unterliegt strengen naturbezogenen Auflagen. Für eine noch höhere ökologische Verträglichkeit, wird die Nutzung vorhandener Querbauten priorisiert und das Konzept „zero impact“ entwickelt. „Mehrere Studien haben bereits Möglichkeiten gezeigt, wie Kleinwasserkraft sich harmonisch in ein Fließgewässer integrieren lässt, ohne negativen Einfluss auf Tiere und Pflanzen“ , sagt Christoph Hauer, Experte für Wasserbau und Fließgewässerforschung an der Universität für Bodenkultur Wien. Maßnahmen wie natürliche Sedimentführung, Flussbreitenanpassung und eine optimierte Bauweise verbessern die Umweltverträglichkeit zusätzlich. Besonders im Winter oder bei hohen Temperaturen schaffen Kleinwasserkraftwerke außerdem neue Lebensräume, etwa für Fische. Aufgrund des geringen Eingriffs in natürliche Prozesse birgt Kleinwasserkraft daher großes Potenzial für ökologisch nachhaltig erzeugten Strom.

Zu den Gebieten pro Bundesland (PDF-Download)