Sanierungs-Verordnungen widersprechen Unions- & Verfassungsrecht!

Sanierungs-Verordnungen widersprechen laut Jurist*innen Unions- und Verfassungsrecht. Betroffene Kraftwerksbetreiber sollten juristischen Rat einholen und uns informieren.

Sanierungs-Verordnungen in ihrer jetzigen Form widersprechen Jurist*innen zufolge vermutlich dem Unions- und Verfassungsrecht!

Laut der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind Gewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Nach der RED III haben die Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass bei Erneuerbaren Energien davon ausgegangen wird, dass sie im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Das Abweichen von den Zielzuständen ist deshalb erlaubt, wenn dafür Gründe im „übergeordneten öffentlichen Interesse“ vorliegen.

Im Zuge der Sanierungsverordnungen haben uns auch mehrfach Meldungen erreicht, dass bereits bewilligte Fischwanderhilfen als unpassierbar erklärt wurden. Das ist deswegen möglich, weil das Fischleitbild und der Leitfaden zur Errichtung von Fischwanderhilfen geändert wurden – Fische und Baugrößen werden natürlich größer. Damit wären auch größere FAH’s erforderlich. Wenn die Fische aber nur im Leitbild, aber nicht vor der Wehranlage (an)stehen, dann kann man schlecht beweisen, dass die FAH funktionieren würde, denn der Monitoringleitfaden sieht dies nicht vor und wurde zudem als unzureichend erklärt. So schreiben die Landesbehörden nun in den Sanierungsverordnungen Maßnahmen (=Neu- oder Umbau) vor.

Wir empfehlen allen Kraftwerksbetreiber*innen, die von derartiger Praxis betroffen sind, mit fachkundigen Jurist*innen Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten zu erörtern.

Ebenfalls würden wir uns freuen, wenn Sie auch uns mit einbeziehen würden, bzw. uns Bescheid geben, wenn Sie von der Verordnung betroffen sind. Auf Basis Ihrer Informationen, die Sie gerne an p.ablinger@kleinwasserkraft.at oder e.proyer@kleinwasserkraft.at.at schicken können, erlangen wir eine noch bessere argumentative Basis für unsere politische Arbeit hinsichtlich der Sanierungsverordnungen, gegen die wir uns – im Sinne der Kleinwasserkraft- weiterhin stellen werde und können Ihnen hoffentlich auch direkt helfen.

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