Allgemeine Teilnahmebedingungen für Teilnehmer:innen der Jahrestagung Kleinwasserkraft Österreich

1. Geltungsbereich und Veranstaltungsort

1.1. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen, Sponsoren und Austeller:innen an der Jahrestagung Kleinwasserkraft Österreich.

1.2. Weitere Details zu Leistungen betreffend Sponsoren und Aussteller:innen sind in den Sponsoreninformationen angeführt.

1.3. Die Veranstaltung wird auf der Homepage von Kleinwasserkraft Österreich auf der Veranstaltungsseite der Jahrestagung bekanntgegeben.

1.4. Veranstalter ist die KÖ Wasserkraft Service GmbH, Franz-Josefs-Kai 13/12, 1010 Wien

2. Anmeldung

2.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung voraus.

2.2. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmer:in mit den Teilnahmebedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmer:in einverstanden, die jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen des Veranstalters einzuhalten.

2.3. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer:in weiters die Ausrichtung der Veranstaltung als nachhaltige, umweltfreundliche Veranstaltung an und verpflichtet sich, die erforderlichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und Abfalltrennung einzuhalten.

2.4. Der/Die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass die ihn/sie betreffende/n Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen dieses Vertrages genutzt und verarbeitet werden. Informationen zu unseren Datenschutzbestimmungen

2.5. Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können. Im Rahmen dieser Veranstaltung können durch den Veranstalter, oder in dessen Auftrag Fotografien und Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen der/die Teilnehmer:in abgebildet ist, zur Presseberichterstattung verwendet und in verschiedensten (sozialen) Medien, Publikationen und auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht werden.

3. Teilnahmegebühr

3.1. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Die Zahlungstermine sind einzuhalten. Beanstandungen der Rechnung werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich erfolgen.

3.2. Erfolgt vor Veranstaltungsbeginn keine, oder eine zu geringe Einzahlung, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Teilnahme des/der Teilnehmer:in an der Veranstaltung abzulehnen.

3.3. Preisnachlässe werden keine gewährt.

3.4. Einzeltage sind nicht buchbar.

3.5. Die Tickets sind nicht übertragbar.

4. Nichtteilnahme/Stornobedingungen

4.1. Die Nichtteilnahme des/der Teilnehmer:in entbindet diesen/diese nicht von seinen/ihren vertraglichen Verpflichtungen. Er/Sie bleibt insbesondere zur Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr verpflichtet.

4.2. Stornierungen müssen schriftlich (elektronisch per E-Mail) übermittelt werden.

4.3. Abmeldung bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind kostenfrei, danach ist der gesamte Betrag fällig.

4.4. Die Stornierungsgebühren sind ausnahmslos im akuten Krankheitsfall nicht zu entrichten.

4.5. Eine kostenfreie Stornierung für Sponsoren und Aussteller:innen ist nicht möglich. Die Sponsoren bzw. Ausstellergebühren sind nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

5. Verkaufsregelung und Vorführungen

5.1. Die entgeltliche Abgabe von Waren ist Teilnehmer:innen nicht gestattet.

5.2. Teilnehmer:innen ist es nicht gestattet Werbung jedweder Art zu verteilen. Bei Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Vertragsstrafe fällig. Im Hinblick auf die Abgabe von Alkohol sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

5.3. Alle Arten von Vorführungen bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Dieser ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken, oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, oder Geruch verursachen, oder sonst zu einer Beeinträchtigung Dritter führen.

6. Absage, Verlegung, Veränderung der Dauer

6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus von ihm nicht verschuldeten, wichtigen Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer:innen und Aussteller:innen die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Teilnehmer:innenanzahl einzuschränken, oder die Dauer zu verändern. Die Teilnehmer:innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt.

6.2. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor. Programmänderungen berechtigen nicht zum Schadensersatz.

6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erforderliche Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist.

6.4. Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, oder aufgrund höherer Gewalt (zB Pandemie) ohne Ersatz abzusagen.

6.5. Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird von dem/der Teilnehmer:in keine Teilnahmegebühr geschuldet. Durch den Ausfall der Veranstaltung erwachsen dem/der Teilnehmer:in keine sonstigen Ansprüche.

6.6. Muss aufgrund Eintritts höherer Gewalt, oder aus anderen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzt, oder beendet werden, hat der/die Teilnehmer:in keinen Anspruch auf Erlass oder (teilweise) Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

7. Haftung und Versicherung

7.1. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Gegenstände, die sich im Eigentum des/der Teilnehmer:in befindet.

7.2. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung, oder Abwicklung dem/der Teilnehmer:in selbst – aus welchem Grund auch immer – entstehen, sowie etwaige Folgeschäden.

7.3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch den Veranstalter, oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich, oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

7.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Veranstalters für bereits vorhandene Mängel wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.5. Schäden sind unverzüglich bekanntzugeben und schriftlich dem Veranstalter zu melden.

7.6. Der/Die Teilnehmer:in haftet gegenüber dem Veranstalter für alle von ihm/ihr zu vertretenden Schäden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtung entstehen, und stellt den Veranstalter von Ersatzansprüchen Dritter wegen solcher Schäden frei. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen den Veranstalter verhängt werden.

Allgemeine Hinweise

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen, einschließlich Zahlungsverpflichtungen, ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

Rücktrittsrecht

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, oder per E-Mail, oder elektronische Medien, steht dem/der Teilnehmer:in als Konsument:in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/Die Teilnehmer:in kann daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen, durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, E-Mail) von der Vertragserklärung zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist an den Veranstalter zu richten. Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen hat der/die angemeldete Teilnehmer:in die Möglichkeit, den Rücktritt persönlich beim Veranstalter innerhalb der Rücktrittsfrist unter Geltung der oben ausgeführten Bedingungen zu erklären. Wenn der Vertrag auf diese Weise widerrufen wurde, wird der Veranstalter allfällige Zahlungen, die er bereits von dem/der Teilnehmer:in erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des/der Teilnehmer:in beim Veranstalter eingegangen ist.