Wien (OTS) — Die „Schutzlücke“ ist ein Rechenkonstrukt – Kleinwasserkraft stabilisiert die Netze, sichert heimische Wertschöpfung und verbessert Gewässer an bestehenden Querbauwerken.
Kleinwasserkraft Österreich widerspricht dem heute veröffentlichten „Flüssereport“ des WWF. Der Bericht setzt Schutz mit einem pauschalen Bauverbot gleich, blendet die strengen Genehmigungsverfahren aus und reduziert die Kleinwasserkraft auf ihre Kilowattstunden.
„Schutzlücke“ als Rechenkonstrukt
Die vom WWF genannten 77 Prozent „ungeschützter“ Flussstrecken ergeben sich aus der eigenen Methodik: Als geschützt gelten nur Gewässerstrecken, in denen ein Kraftwerksbau von vornherein ausgeschlossen ist – selbst Natura-2000-Gebiete werden als „ungeschützt“ gezählt. Tatsächlich muss jedes neue Kraftwerk ein umfassendes wasser- und naturschutzrechtliches Verfahren durchlaufen: mit dem Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Naturverträglichkeitsprüfung in Schutzgebieten, Amtssachverständigen und Beschwerderechten für Umweltorganisationen. „Wer jede sorgfältige Einzelfallprüfung zur Schutzlücke erklärt, beschreibt nicht den Zustand unserer Flüsse, sondern den Wunsch nach einem generellen Bauverbot. Das ist aber meist nicht die beste Umweltoption, denn viele bestehende Querbauwerke können aufgrund ihrer Funktion nicht entfernt werden, wohl aber für die Stromproduktion nutzbar gemacht werden
“, so Paul Ablinger, Geschäftsführer des Vereins Kleinwasserkraft Österreich.
Bestehende Querbauwerke als neue Kraftwerksstandorte
Der WWF fordert, intakte Fließgewässer zu schützen. Es stimmt, dass es in Österreich nur noch wenige unverbaute Gewässerstrecken gibt. Diese gilt es selbstverständlich zu erhalten – ein Neubau von Kleinwasserkraftwerken ist dort in der Regel auch nicht geplant.
Sinnvoll ist es, bei bisher nicht genutzten, meist auch nicht durchgängigen Querbauwerken wie Wehren oder Hochwasserschutzbauten anzusetzen und diese energetisch zu nutzen. Eine Potenzialanalyse des Vereins hat ergeben, dass an mehr als 770 Standorten die Voraussetzungen für einen wirtschaftlich sinnvollen Zubau von Kleinwasserkraftwerken gegeben sind. „Im Zuge des Zubaus bei bestehenden Querbauwerken wird auch die Durchgängigkeit wiederhergestellt und meist auch weitere ökologische Verbesserungsmaßnahmen gesetzt – eine Win-win-Situation für Energiewende und Naturschutz
“, so Ablinger.
Durch neue Kraftwerke an diesen Querbauwerken werden nicht nur ökologische Verbesserungen geschaffen, sondern auch die Gemeinden, die üblicherweise für die jeweiligen Objekte verantwortlich sind, finanziell entlastet. Das errechnete energetische Potenzial dieser Standorte liegt bei rund 550 Gigawattstunden Strom pro Jahr – genug für die Versorgung von rund 160.000 Haushalten.
Viele dieser Querbauwerke erfüllen zudem eine wichtige Funktion: Sie stabilisieren die Flusssohle und wirken damit genau jener Eintiefung und Grundwasserabsenkung entgegen, die der WWF beklagt. Ein Rückbau ist daher vielerorts weder sinnvoll noch realistisch – eine energetische Nutzung samt Fischwanderhilfe hingegen schon.
Restwasser – behördlich vorgeschrieben
Kritisiert werden auch angebliche ökologische Defizite beim Restwasser.
Kleinwasserkraft Österreich stellt richtig: Wird Wasser zur Stromerzeugung entnommen, regelt die Restwasservorschreibung, wie viel Wasser in der Gewässerstrecke verbleiben muss, um die ökologischen Funktionen jedenfalls aufrechtzuerhalten. Die Restwassermenge wird von der zuständigen Behörde unter Beiziehung von Sachverständigen nach den örtlichen Gegebenheiten und ökologischen Erfordernissen festgelegt und von den Betreiber*innen selbstverständlich eingehalten. Die Anpassung bestehender Anlagen an die Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans erfolgt schrittweise innerhalb gesetzlicher Fristen – ein laufender Prozess, kein Versäumnis.
Problematisch ist vielmehr, dass Vorschreibungen oft über das ökologisch Notwendige hinausgehen, ohne dass dafür eine standortbezogene fachliche Grundlage vorliegt. Das kostet wertvolle Ökostromerzeugung, ohne der Gewässerökologie messbar zu nützen, oft sogar im Gegenteil, denn auch die Mühlbäche und -Kanäle sind wertvolle Lebensräume und Horte der Biodiversität. Diese werden nicht nur vom WWF, sondern meist auch in den pauschalen Verordnungen ignoriert. Kleinwasserkraft Österreich fordert daher evidenzbasierte, standortspezifische Vorgaben.
Fischwanderhilfen: sichere Passage – dort, wo sie gebraucht wird
Werden Kraftwerke neu gebaut oder revitalisiert, ist der Bau von Fischwanderhilfen immer inbegriffen – sofern es sich um den natürlichen Lebensraum von Fischen handelt. Zahlreiche Untersuchungen und Monitorings belegen die gute Funktionsfähigkeit moderner Wanderhilfen. Anlagen am Stand der Technik sind somit kein Hindernis für Wanderfischarten.
Zur Wahrheit gehört auch, dass die große Mehrheit der Barrieren in österreichischen Flüssen nicht der Kleinwasserkraft zuzuordnen ist. Laut Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan gibt es in Österreich mehr als 71.000 Querbauwerke – lediglich etwa 4.000 davon sind der Kleinwasserkraft zuzuordnen. Viele davon sind bereits mit Fischwanderhilfen ausgestattet.
Außerdem ist Fischdurchgängigkeit nicht überall erforderlich. In Gewässerabschnitten ohne Wanderfischarten fehlt die fachliche Notwendigkeit für entsprechende Maßnahmen. „Forderungen nach unverhältnismäßigen oder sogar sinnlosen Maßnahmen gefährden die Existenz vieler Kleinwasserkraftwerke und schaden so der Energiewende – und damit auch der Ökologie und verbrauchen Fördermittel für tatsächlich sinnvolle Projekte
“, betont Ablinger.
Hitze und Trockenheit sind kein Argument gegen, sondern für den weiteren Ausbau
Die vergangenen Monate waren aufgrund des geringen Niederschlags eine Herausforderung – nicht nur für die Kleinwasserkraft selbst, sondern vor allem für die Fische. Staubereiche an Kleinwasserkraftanlagen dienten mit ihren tieferen und damit kühleren Abschnitten oft als letzte Rückzugsorte.
Einer der Hauptgründe für die wärmer werdenden Gewässer ist der vom Menschen verursachte Klimawandel. Ihn einzudämmen, ist das Gebot der Stunde – und dafür braucht es die Abkehr von fossilen Energien. „Die Dekarbonisierung kann nur gelingen, wenn wir alle verfügbaren erneuerbaren Technologien ausbauen. Dazu zählt die Kleinwasserkraft, die mit ihrer stetigen Erzeugung wesentlich zur Grundlast beiträgt
“, so Ablinger.
Stabile Netze und Blackout-Vorsorge
Der Wert der Kleinwasserkraft liegt nicht nur in der Menge, sondern vor allem in Art und Ort der Erzeugung. Kleinwasserkraftwerke speisen rund um die Uhr und über das ganze Jahr nahezu gleichmäßig ein – direkt dort, wo der Strom gebraucht wird. Ihre direkt mit dem Netz gekoppelten Generatoren stellen Leistungen bereit, die bisher Großkraftwerke erbracht haben und die mit dem Ausstieg aus fossilen Kraftwerken knapper werden: Sie stützen Frequenz und Spannung und liefern im Fehlerfall den Strom, den der Netzschutz braucht.
Im Krisenfall können Kleinwasserkraftwerke lokale Netze auch ohne Batteriespeicher über das ganze Jahr verlässlich versorgen. Fiele die Kleinwasserkraft weg, müssten die Verteilnetze mit erheblichen Kosten ausgebaut werden.
Investitionssicherheit statt Fördereinschränkungen
Der WWF fordert schließlich, die Förderung neuer Kleinwasserkraftwerke einzustellen. Die Argumentation des „begrenzten Strombeitrags“ greift deutlich zu kurz: Die Kleinwasserkraft erzeugt jährlich rund 7 Terawattstunden heimischen Ökostrom und versorgt damit rein rechnerisch rund die Hälfte aller österreichischen Haushalte.
Investitionen in die Kleinwasserkraft bleiben zudem zum überwiegenden Teil im Land: Tiefbau, Stahlwasserbau, Maschinenbau, Elektrotechnik und Ingenieurleistungen kommen meist aus der Region, während fossile Energieträger großteils importiert werden und mit ihnen alle damit verbundenen Risiken. Über Steuern und Abgaben fließt ein erheblicher Teil der Investitionen an die öffentliche Hand zurück – bei vielen Projekten mehr als die gewährte Förderung. „Jeder Euro Förderung für die Kleinwasserkraft ist eine Investition in heimische Betriebe, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit
“, so Ablinger.
Das Schweizer Vorbild spricht gegen den WWF
Der WWF empfiehlt einen Wasserzins „nach Schweizer Vorbild“. Gerade die Schweiz zeigt aber das Gegenteil: Dort sind Kleinwasserkraftwerke unter 1 MW seit 1997 vom Wasserzins befreit, und die Kosten der ökologischen Sanierung bestehender Anlagen – etwa für Fischwanderhilfen – werden den Betreiber*innen über einen Netzzuschlag ersetzt. „Wer sich auf die Schweiz beruft, sollte das ganze Modell übernehmen – nicht nur die Belastung
“, so Ablinger.
„Heimische Kleinwasserkraft leistet vielfältige Dienste – von der Stabilisierung des Stromnetzes über die Blackout-Vorsorge bis hin zur Entfernung von Wohlstandsmüll aus unseren Gewässern. Diese Leistungen gehören in die Bewertung, nicht unter den Tisch
“, so Ablinger abschließend


