Das Auslaufkraftwerk Ritzing soll durch ein modernes Flusskraftwerk ersetzt werden. 2026 soll der Bau starten, erreicht werden soll eine Erhöhung der jährlichen Stromproduktion um 50%.

Das Auslaufkraftwerk Ritzing soll durch ein modernes Flusskraftwerk ersetzt werden. 2026 soll der Bau starten, erreicht werden soll eine Erhöhung der jährlichen Stromproduktion um 50%.


Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit einem aktuellen Prüfungsbeschluss erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den neu ausgestalteten Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) geäußert. Er weist unter anderem darauf hin, dass

Wir begrüßen die grundsätzliche Intention der Senkung der Netzkosten durch netzdienliches Verhalten, sehen aber insbesondere in der Umgehung von Regelungen des ElWG im Bereich der Anschlusspauschalen, unklaren Regelungen und der weiterhin nicht geplanten Vergütung von erbrachten Netzdienstleistungen für Erzeuger deutlichen Verbesserungsbedarf!

Im Zuge der Marktverzerrungen auf dem europäischen Strommarkt während der Energiekrise wurde im Jahr 2022 der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) eingeführt. Obwohl mit Juni 2023 die unionsrechtliche